Regeln zum Campingdorf

Campingordnung: diese ist ein wesentlicher Bestandteil des Pachtverhältnisses. 

Das Campingjahr hat den folgenden Ablauf:

  • Pachtzeitraum: ist jeweils 1.4. bis 31.3.
  • Pachtrechnung: wird um den 1.4. jeden Jahres ausgeschickt.
  • Betriebskosten: Im Herbst (ca. Oktober) werden die Strom- und Gaszähler abgelesen und in der Folge die Betriebskosten vorgeschrieben.
  • Transponder: Die Verlängerung der Transponder-Gültigkeit für das neue Campingjahr erfolgt im Frühjahr, die Daten für die Ausgabe werden unter "Camper Info" bekannt gegeben.
  • Meldeamt/Zweitwohnsitz: Für die Anmeldung beim Meldeamt (Gemeinde Luftenberg) benötigen Sie die Unterschrift der Verpächterin.

Weiters bitte beachten:

  • - In jedem Wohnobjekt muss ein Feuerlöscher sein. Dieser muss periodisch überprüft werden.
    - Alle Gasanlagen müssen periodisch geprüft werden.

  • Winter:
    bitte beim Einwintern alle Toiletten ordentlich durchspülen. Bitte das Wasser überall frostsicher absperren bzw. ablassen und die Gashähne absperren.
    Da über den Winter immer verschiedene Wartungsarbeiten erfolgen empfehlen wir das Abschalten elektrischer Verbraucher, insbes. Kühlschrank/Tiefkühler.
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